Gesellschaftliche Verantwortung und zukunftsorientiertes Handeln

Präambel

Die KÖSTER BAUCHEMIE AG mit Hauptsitz in Aurich/Ostfriesland ist auf die Ent­wicklung, die Herstellung und den Vertrieb von Abdichtungsbaustoffen und -syste­men spezialisiert. Diese schützen und bewahren wertvolle Bausubstanz – weltweit.

Der Schlüssel zum Unternehmenserfolg liegt in der unternehmensweiten, von Recht­schaffenheit, Ethik und persönlicher Verantwortung geprägten Unter­nehmenskultur. Die ethischen Anforderungen an unternehmerisches Handeln und am Arbeitsplatz sind anspruchsvoll.

Dieser Code of Conduct (CoC) ist der Orientierungsrahmen für alle Menschen bei der KÖSTER BAUCHEMIE AG.

Die KÖSTER BAUCHEMIE AG verpflichtet sich zu fairen Arbeits- und Ge­schäftsbe­ziehungen, um damit eine Grundlage für verantwortungsvolles, un­ternehmerisches Handeln zu schaffen, ohne jedoch dabei Rechte Dritter zu be­gründen.

 

1. Grundverständnis über Unternehmensführung

Diesem CoC liegt ein Grundverständnis gesellschaftlich verantwortungsbe­wusster Unternehmensführung zugrunde. Das bedeutet für die KÖSTER BAUCHEMIE AG, dass sie Verantwortung übernimmt, indem sie die Folgen ihrer unternehmerischen Entscheidungen und Handlungen in ökonomischer, technologischer wie auch in so­zialer und ökologischer Hinsicht bedenkt und einen angemessenen Interessensaus­gleich herbeiführt. Die KÖSTER BAUCHEMIE trägt im Rahmen ihrer jeweiligen Mög­lichkeiten und Handlungs­räume freiwillig zum Wohle und zur nachhaltigen Entwick­lung der Gesellschaft an den Standorten bei, an denen sie tätig ist. Sie orientiert sich dabei an allge­meingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an In­tegrität und Rechtschaffenheit sowie am Respekt vor der Würde des Menschen.

 

2. Geltungsbereich

Dieser CoC gilt für alle Länder, in denen die KÖSTER BAUCHEMIE AG Nieder­lassungen und Geschäftseinheiten besitzt.

 

3. Grundprinzipien

Die KÖSTER BAUCHEMIE AG wirkt aktiv darauf hin, dass die im Folgenden ge­nannten Werte und Grundsätze nachhaltig beachtet und eingehalten werden.

 

3.1 Einhaltungen der Gesetze

Die KÖSTER BAUCHEMIE AG hält die geltenden Gesetze und sonstigen Rechts­vorschriften der Länder ein, in denen sie tätig ist.

 

3.2 Integrität und Unternehmensführung

Die KÖSTER BAUCHEMIE orientiert ihr Handeln an allgemeingültigen moralischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität, Transparenz, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Würde des Menschen, Offenheit und Nichtdiskriminierung gegen­über der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Welt­anschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

 

Die KÖSTER BAUCHEMIE AG lehnt Korruption und Bestechung im Sinne der ent­sprechenden UN-Konvention (Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption von 2003, in Kraft seit 2005) ab. Sie fördert auf geeignete Weise integres Handeln, verant­wortliche Führung sowie Kontrolle im Unternehmen und ergreift geeignete Maß­nahmen, um insbesondere die direkte oder indirekte Begehung von folgenden Gesetzesverstößen zu vermeiden:

 

Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbs­beschränkende Absprachen sowie Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und unbefugte Verwertung von Vorlagen oder Vorschriften technischer Art, Bestech­lichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Vorteilsgewährung sowie Gewäh­rung von unverhältnismäßigen Zuwendungen oder anderen Vorteilen an Mitarbeitern von Vertragspartnern bzw. die Entgegennahme solcher Zuwendungen oder Vorteile.

 

Die KÖSTER BAUCHEMIE AG verfolgt seriöse und anerkannte Geschäftspraktiken und einen fairen Wettbewerb insbesondere unter Beachtung der kartell- und wett­bewerbsrechtlichen Vorgaben.

 

3.3 Verbraucherinteressen

Soweit Verbraucherinteressen betroffen sind, hält sich die KÖSTER BAUCHEMIE AG an die anwendbaren verbraucherschützenden Vorschriften.

 

3.4 Kommunikationen

Die KÖSTER BAUCHEMIE AG kommuniziert offen und dialogorientiert über die An­forderungen dieses CoC und über dessen Umsetzung gegenüber Mitarbeitern, Kun­den, Lieferanten und anderen Interessens- und Anspruchsgruppen.

 

Alle Dokumente und Unterlagen werden pflichtgemäß erstellt, nicht unlauter ver­ändert oder vernichtet und sachgerecht aufbewahrt. Betriebs- und Geschäfts­geheimnisse der Partner werden diskret und vertraulich behandelt und weder un­befugt an Dritte weitergeben noch ihnen zugänglich gemacht.

 

3.5 Menschenrechte und Arbeitsbedingungen

Die KÖSTER BAUCHEMIE AG setzt sich für die Förderung der Menschenrechte ein. Sie hält die Menschenrechte gemäß der UN-Menschenrechtscharta (Allgemeine Er­klärung der Menschenrechte, UN-Resolution 217 A (III) von 1948) ein. Weiterhin hält sie die Kernarbeitsnormen der ILO (ILO = International Labour Organization = Internationale Arbeits­organisation)  ein, soweit auf diese im nachfolgenden Bezug genommen wird.

 

3.5.1 Privatsphäre und Datenschutz

Die Privatsphäre einschließlich der personenbezogenen Daten wird geschützt.

 

3.5.2 Gesundheit und Sicherheit

Gesundheit und Arbeitssicherheit werden gewahrt, insbesondere durch Gewähr­leistung eines sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsumfeldes, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.

 

3.5.3 Schutz vor Belästigung

Mitarbeiter werden vor körperlicher Bestrafung und vor physischer, sexueller, psychischer oder verbaler Belästigung oder Missbrauch geschützt.

 

3.5.4 Meinungsfreiheit

Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung werden gewährt und geschützt.

 

3.5.5 Verbot von Kinderarbeit

Das Verbot der Kinderarbeit, d. h. der Beschäftigung von Personen jünger als 15 Jahre, wird beachtet, sofern die örtlichen Rechtsvorschriften keine höheren Alters­grenzen festlegen und sofern keine Ausnahmen zulässig sind. ( ILO-Konvention Nr. 138 von 1973 und ILO-Konvention Nr. 182 von 1999)

 

3.5.6 Verbot von Zwangsarbeit

Das Verbot von Zwangsarbeit wird beachtet. (ILO-Konvention Nr. 29 von 1930 und ILO-Kon­vention Nr. 105 von 1957)

 

3.5.7 Entlohnung

Die Arbeitsnormen zur Vergütung, insbesondere hinsichtlich des Vergütungsniveaus gemäß der geltenden Gesetze und Bestimmungen, werden beachtet. (ILO-Konvention Nr. 100 von 1951).

 

3.5.8 Arbeitnehmerrechte

Das Recht der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit, Versammlungsfreiheit sowie auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen, soweit dies in dem jeweiligen Land rechtlich zu­lässig und möglich ist, wird respektiert. (ILO-Konvention Nr. 87 von 1948 und ILO-Konvention Nr. 98 von 1949)

 

3.5.9 Verbot von Diskriminierung

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nicht diskriminiert. (ILO-Konvention Nr. 111 von 1958)

 

3.5.10 Arbeitszeit

Die Arbeitsnormen hinsichtlich der höchst zulässigen Arbeitszeit werden eingehalten.

 

3.6 Umweltschutz

Die KÖSTER BAUCHEMIE AG erfüllt die Bestimmungen und Standards zum Um­weltschutz, die ihre jeweiligen Betriebe betreffen, und handelt an allen Standorten umweltbewusst. Sie geht verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen um.

 

3.7 Bürgerschaftliche Engagements

Die KÖSTER BAUCHEMIE AG trägt zur gesellschaftlichen und ökonomischen Ent­wicklung des Landes und der Region bei, in der sie tätig ist und fördert ent­sprechende freiwillige Aktivitäten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

3.8 Umsetzung und Durchsetzung

Die KÖSTER BAUCHEMIE AG ergreift geeignete und verhältnismäßige An­strengungen, die in diesem CoC niedergelegten Grundsätze und Werte kontinuierlich umzusetzen und anzuwenden. Ein Anspruch auf Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie auf den Wettbewerb bezogene oder sonst schützenswerte Informationen besteht nicht.

Hinweise im Hinblick auf Compliance-Verbesserungen können hier gegeben werden. Dies kann auch anonym geschehen. Wir nehmen diese Hinweise gerne auf, dokumentieren sie und gehen ihnen nach, um Unzulänglichkeiten zu überwinden. 

 

Aurich, 28. Februar 2019

KÖSTER BAUCHEMIE AG

 

 

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