Die KÖSTER BAUCHEMIE AG mit Hauptsitz in Aurich/Ostfriesland ist auf die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb von Abdichtungsbaustoffen und -systemen spezialisiert. Diese schützen und bewahren wertvolle Bausubstanz – weltweit.
Der Schlüssel zum Unternehmenserfolg liegt in der unternehmensweiten, von Rechtschaffenheit, Ethik und persönlicher Verantwortung geprägten Unternehmenskultur. Die ethischen Anforderungen an unternehmerisches Handeln und am Arbeitsplatz sind anspruchsvoll.
Dieser Code of Conduct (CoC) ist der Orientierungsrahmen für alle Menschen bei der KÖSTER BAUCHEMIE AG.
Die KÖSTER BAUCHEMIE AG verpflichtet sich zu fairen Arbeits- und Geschäftsbeziehungen, um damit eine Grundlage für verantwortungsvolles, unternehmerisches Handeln zu schaffen, ohne jedoch dabei Rechte Dritter zu begründen.
1. Grundverständnis über Unternehmensführung
Diesem CoC liegt ein Grundverständnis gesellschaftlich verantwortungsbewusster Unternehmensführung zugrunde. Das bedeutet für die KÖSTER BAUCHEMIE AG, dass sie Verantwortung übernimmt, indem sie die Folgen ihrer unternehmerischen Entscheidungen und Handlungen in ökonomischer, technologischer wie auch in sozialer und ökologischer Hinsicht bedenkt und einen angemessenen Interessensausgleich herbeiführt. Die KÖSTER BAUCHEMIE trägt im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten und Handlungsräume freiwillig zum Wohle und zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft an den Standorten bei, an denen sie tätig ist. Sie orientiert sich dabei an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität und Rechtschaffenheit sowie am Respekt vor der Würde des Menschen.
2. Geltungsbereich
Dieser CoC gilt für alle Länder, in denen die KÖSTER BAUCHEMIE AG Niederlassungen und Geschäftseinheiten besitzt.
3. Grundprinzipien
Die KÖSTER BAUCHEMIE AG wirkt aktiv darauf hin, dass die im Folgenden genannten Werte und Grundsätze nachhaltig beachtet und eingehalten werden.
3.1 Einhaltungen der Gesetze
Die KÖSTER BAUCHEMIE AG hält die geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Länder ein, in denen sie tätig ist.
3.2 Integrität und Unternehmensführung
Die KÖSTER BAUCHEMIE orientiert ihr Handeln an allgemeingültigen moralischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität, Transparenz, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Würde des Menschen, Offenheit und Nichtdiskriminierung gegenüber der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
Die KÖSTER BAUCHEMIE AG lehnt Korruption und Bestechung im Sinne der entsprechenden UN-Konvention (Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption von 2003, in Kraft seit 2005) ab. Sie fördert auf geeignete Weise integres Handeln, verantwortliche Führung sowie Kontrolle im Unternehmen und ergreift geeignete Maßnahmen, um insbesondere die direkte oder indirekte Begehung von folgenden Gesetzesverstößen zu vermeiden:
Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen sowie Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und unbefugte Verwertung von Vorlagen oder Vorschriften technischer Art, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Vorteilsgewährung sowie Gewährung von unverhältnismäßigen Zuwendungen oder anderen Vorteilen an Mitarbeitern von Vertragspartnern bzw. die Entgegennahme solcher Zuwendungen oder Vorteile.
Die KÖSTER BAUCHEMIE AG verfolgt seriöse und anerkannte Geschäftspraktiken und einen fairen Wettbewerb insbesondere unter Beachtung der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben.
3.3 Verbraucherinteressen
Soweit Verbraucherinteressen betroffen sind, hält sich die KÖSTER BAUCHEMIE AG an die anwendbaren verbraucherschützenden Vorschriften.
3.4 Kommunikationen
Die KÖSTER BAUCHEMIE AG kommuniziert offen und dialogorientiert über die Anforderungen dieses CoC und über dessen Umsetzung gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Interessens- und Anspruchsgruppen.
Alle Dokumente und Unterlagen werden pflichtgemäß erstellt, nicht unlauter verändert oder vernichtet und sachgerecht aufbewahrt. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Partner werden diskret und vertraulich behandelt und weder unbefugt an Dritte weitergeben noch ihnen zugänglich gemacht.
3.5 Menschenrechte und Arbeitsbedingungen
Die KÖSTER BAUCHEMIE AG setzt sich für die Förderung der Menschenrechte ein. Sie hält die Menschenrechte gemäß der UN-Menschenrechtscharta (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, UN-Resolution 217 A (III) von 1948) ein. Weiterhin hält sie die Kernarbeitsnormen der ILO (ILO = International Labour Organization = Internationale Arbeitsorganisation) ein, soweit auf diese im nachfolgenden Bezug genommen wird.
3.5.1 Privatsphäre und Datenschutz
Die Privatsphäre einschließlich der personenbezogenen Daten wird geschützt.
3.5.2 Gesundheit und Sicherheit
Gesundheit und Arbeitssicherheit werden gewahrt, insbesondere durch Gewährleistung eines sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsumfeldes, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.
3.5.3 Schutz vor Belästigung
Mitarbeiter werden vor körperlicher Bestrafung und vor physischer, sexueller, psychischer oder verbaler Belästigung oder Missbrauch geschützt.
3.5.4 Meinungsfreiheit
Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung werden gewährt und geschützt.
3.5.5 Verbot von Kinderarbeit
Das Verbot der Kinderarbeit, d. h. der Beschäftigung von Personen jünger als 15 Jahre, wird beachtet, sofern die örtlichen Rechtsvorschriften keine höheren Altersgrenzen festlegen und sofern keine Ausnahmen zulässig sind. ( ILO-Konvention Nr. 138 von 1973 und ILO-Konvention Nr. 182 von 1999)
3.5.6 Verbot von Zwangsarbeit
Das Verbot von Zwangsarbeit wird beachtet. (ILO-Konvention Nr. 29 von 1930 und ILO-Konvention Nr. 105 von 1957)
3.5.7 Entlohnung
Die Arbeitsnormen zur Vergütung, insbesondere hinsichtlich des Vergütungsniveaus gemäß der geltenden Gesetze und Bestimmungen, werden beachtet. (ILO-Konvention Nr. 100 von 1951).
3.5.8 Arbeitnehmerrechte
Das Recht der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit, Versammlungsfreiheit sowie auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen, soweit dies in dem jeweiligen Land rechtlich zulässig und möglich ist, wird respektiert. (ILO-Konvention Nr. 87 von 1948 und ILO-Konvention Nr. 98 von 1949)
3.5.9 Verbot von Diskriminierung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nicht diskriminiert. (ILO-Konvention Nr. 111 von 1958)
3.5.10 Arbeitszeit
Die Arbeitsnormen hinsichtlich der höchst zulässigen Arbeitszeit werden eingehalten.
3.6 Umweltschutz
Die KÖSTER BAUCHEMIE AG erfüllt die Bestimmungen und Standards zum Umweltschutz, die ihre jeweiligen Betriebe betreffen, und handelt an allen Standorten umweltbewusst. Sie geht verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen um.
3.7 Bürgerschaftliche Engagements
Die KÖSTER BAUCHEMIE AG trägt zur gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung des Landes und der Region bei, in der sie tätig ist und fördert entsprechende freiwillige Aktivitäten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
3.8 Umsetzung und Durchsetzung
Die KÖSTER BAUCHEMIE AG ergreift geeignete und verhältnismäßige Anstrengungen, die in diesem CoC niedergelegten Grundsätze und Werte kontinuierlich umzusetzen und anzuwenden. Ein Anspruch auf Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie auf den Wettbewerb bezogene oder sonst schützenswerte Informationen besteht nicht.
Hinweise im Hinblick auf Compliance-Verbesserungen können hier gegeben werden. Dies kann auch anonym geschehen. Wir nehmen diese Hinweise gerne auf, dokumentieren sie und gehen ihnen nach, um Unzulänglichkeiten zu überwinden.
Aurich, 28. Februar 2019
KÖSTER BAUCHEMIE AG